Patientenverfügung

PATIENTENVERFÜGUNG

Was Sie darüber wissen sollten:

Die Patientenverfügung ist keine Verfügung von Todes wegen, sondern die vorsorglich zu Lebzeiten getroffene Verfügung einer Person, die im Krankheitsfall auf bestimmte Behandlungen Wert legt.

Die Patientenverfügung soll also erst, so wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, wirksam werden, wenn der Betroffene aufgrund von Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun.

In einer Patientenverfügung wird also vorsorglich die grundsätzlich für jede Behandlungsmaßnahme erforderliche Einwilligung für die in einer bestimmten Krankheitssituation erforderlichen Behandlungen verweigert bzw. auf schmerzlindernde Maßnahmen beschränkt.

Ratsam ist, diese ständig mit sich zu führen, da dies unter Umständen als Indiz dafür gewertet werden kann, dass der Betroffene an dem dort einmal festgelegten Willen festhält.